Häufige Fragen
Warum brauche ich einen Schutzbrief?
Der Schutzbrief kann mit einer KFZ-Versicherung abgeschlossen werden und bietet Rat vor Pannen und Unfällen. Und das auch im Ausland. Alle Notwendigkeiten wie Hotelübernachtungen, Abschleppen, Besorgung von Ersatzteilen, Bergung des Fahrzeugs und Stellen eines Mietwagens, werden vom Versicherer übernommen. Auch der Transport (Fahrzeug und Insassen) sind mit inbegriffen. Ebenso ist ein Krankenrücktransport nach Unfällen bei den meisten Versicherungen mit inbegriffen.
Was ist Teilkaskoschutz?
Bei einer Haftpflichtschutzversicherung wird im Falle eines Unfalls oder Schadens lediglich der Unfallgegner entschädigt. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden auch beim Fahrzeuggegner. Diebstahl, Unwetter, Wildunfälle und Brandschäden am eigenen Fahrzeug sind z. B. bei der Teilkasko mitversichert. Bei Glasbruch sollte in den Versicherungsbedingungen geschaut werden, ob diese auch mit inbegriffen sind.
Was ist Vollkaskoschutz?
Der Vollkaskoschutz deckt alle Schäden am eigenen Fahrzeug im Falle eines Unfalles ab und erstattet bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Bei Neuwagen ist eine Vollkasko zum Schutz vor Totalschaden anzuraten. Später, wenn das Fahrzeug älter ist, kann von der Vollkasko auch in die Teilkasko gewechselt werden.
Soll man kleinere Schäden selbst bezahlen?
Da Schäden eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach sich ziehen, sollte bei kleineren Schäden der Versicherer befragt werden, ob sich das Bezahlen ohne Rückstufung lohnen wird.
Wie geht das mit dem Wechseln der KFZ-Versicherung?
Das Wechseln ist ganz einfach. Die aktuelle KFZ-Versicherung muss rechtzeitig gekündigt werden. Die Kündigungszeiten stehen im Vertrag. Die neue Versicherung kann während der Kündigungszeit bereits gesucht werden. Auch die meisten Formalitäten können bereits erledigt werden.
Kann ich im Internet meine Versicherung wechseln?
Ja, das ist heutzutage unkompliziert möglich. Wichtig ist hierbei auch, dass die Kündigung der alten Versicherung rechtzeitig entsprechend der Vertragsklauseln passiert.
Was ist zu tun, wenn ich mein altes Fahrzeug verkaufen oder verschrotten will?
Wer sein Auto verkaufen will, muss seinen Versicherer umgehend in Kenntnis setzen. Dafür gibt es vom Versicherer Vordrucke. Wenn das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet wird, informiert die Zulassungsstelle Ihre Versicherung zusätzlich.